Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Dienstleistungen durch die PQR Service GmbH.


1. Allgemeines


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Stand vom 01.01.2019, nachfolgend AGB genannt, haben Gültigkeit in allen geschäftlichen Angelegenheiten und Leistungen sowie einschließlich bei allen zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Diese Bedingungen liegen allen Aufträgen zugrunde. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die folgenden Bedingungen werden auch dann wirksam, wenn die PQR Service GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen Arbeiten ausführt.


2. Vertragsschluss


Der Auftraggeber von der PQR Service GmbH ist durch mündliche Auftragserteilung oder durch seine Unterschrift unter den Auftrag gebunden. Durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Arbeitsaufnahme kann die PQR Service GmbH dieses Angebot unmittelbar nach Auftragserteilung annehmen. Wenn der Auftraggeber einer Auftragsbestätigung nicht umgehend widerspricht, gilt sie als vom Auftraggeber anerkannt. Für Fehler, die sich aus vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Muster, Zeichnungen oder dergleichen) ergeben, übernehmen wir keine Haftung.


3. Vergütung / Gegenrechte


Die vereinbarten Vergütungen gelten im jeweiligen Einzelfall. Sollte solch eine Vereinbarung fehlen, gelten die zwischen dem Auftraggeber und der PQR Service GmbH zuletzt üblichen Bedingungen. Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung ist auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von der PQR Service GmbH anerkannte Ansprüche beschränkt. Weiterhin ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Behinderungen / Unterbrechungen / Abnahme


Die PQR Service GmbH bemüht sich stets, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Wird die PQR Service GmbH durch höhere Gewalt oder hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse beziehungsweise Zufälligkeiten anderer Art wie Streik und Aussperrung sowie durch jene Ereignisse, welche die PQR Service GmbH nicht zu vertreten hat, an der Leistungserbringung behindert oder nachweislich ohne sein Verschulden von einem Vorlieferanten nicht beliefert, ist die PQR Service GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Verletzt diesbezüglich der Auftraggeber seine Verpflichtung, kann die PQR Service GmbH den Auftraggeber für den daraus entstehenden Schaden für die PQR Service GmbH verantwortlich machen. 


5. Gewährleistung


Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme vom Auftraggeber an PQR Service GmbH schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der PQR Service GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.


Sobald ein von der PQR Service GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die PQR Service GmbH nach eigener Wahl berechtig, den Mangel zu beseitigen oder sich um Ersatz zu bemühen. Sollte die Mangelbeseitigung fehlschlagen, oder ist die PQR Service GmbH zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder in der Lage, vor allem bei einer Verzögerung über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die PQR Service GmbH zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Werklohnes zu verlangen.


Weiterführende Ansprüche des Auftraggebers, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche einschließlich verloren gegangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Soweit eine Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, gilt keine vorstehende Haftungsfreizeichnung. Auch gilt sie dann nicht, wenn der Auftraggeber Schadens-ersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht.


Sollte eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt werden, dann ist die Haftung von der PQR Service GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der PQR Service GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, betrifft dies gleichermaßen auch die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beziehungsweise die Frist der Geltendmachung von Mangelfolgeschäden beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang, insofern keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


6. Haftung


Wenn sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haftet die PQR Service GmbH, deren leitende Angestellten, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Durch grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haftet die PQR Service GmbH nur, wenn diese eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch die PQR Service GmbH oder weiterer genannter Personen. Die Haftung der PQR Service GmbH ist in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für eventuelle Haftpflichtansprüche aus eigenen Werkleistungen unterhält die Firma PQR Service GmbH eine Haftpflichtversicherung.


7. Zahlungsbedingungen


Der Rechnungsbetrag ist zahlbar und fällig, ohne Abzug, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Sollten Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden, bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden können, sind die Zahlungen trotzdem zu leisten. Eine Verrechnung ist unzulässig. Bei unberechtigten Abzügen werden diese kostenpflichtig nach belastet.


Für verspätete Zahlungen fallen Verzugskosten (z. B. Mahnspesen von Euro 9,00 pro Mahnung) sowie Verzugszinsen von 1 Prozent pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten verpflichtet sich der Auftraggeber auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten (mindestens 9 Prozent des Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Auch ist der Lieferant berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Eine Anzeige der Abtretung ist dann auch auf der jeweiligen Rechnung ersichtlich.


8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl


Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Chemnitz; PQR Service GmbH ist jedoch ebenso berechtigt, den Auftraggeber an seinem (Wohn)Sitz zu verklagen. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Auch ist der Auftraggeber in diesem Fall nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung PQR Service GmbH gegenüber vor einem andern als dem ausschließlich zuständigen Gericht zu erheben. Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben, ist der Geschäftssitz von PQR Service GmbH der Erfüllungsort.


Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Zugrundelegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland entschieden.


9. Schlussbestimmungen


Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein sollte, dann werden Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bei Vertragsschluss abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.



David Kunz

Geschäftsführer